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Elektroauto in Tschechien: Vignetten-Befreiung Schritt für Schritt

e-dalnice.org8 Min. Lesezeit

Ein reines Elektro- oder Wasserstoffauto fährt in Tschechien gratis auf der Autobahn, die Vignette kostet 0 CZK. Die Befreiung wirkt jedoch nicht von selbst: Sie müssen das Kennzeichen beim SFDI anmelden, dem Fonds, der die Vignetten verwaltet, sonst sehen die Kameras das Auto als nicht bezahlt und es droht ein Bußgeld. Das gilt auch für ausländische Kennzeichen. Die Anmeldung macht man einmal und sie ist kostenlos. Unten Schritt für Schritt.

Wer wird befreit und wer nicht

Befreit sind Autos, die ausschließlich mit Strom oder Wasserstoff fahren, mit vier oder mehr Rädern und bis 3,5 Tonnen. Wichtig ist die Abgrenzung: ein Plug-in-Hybrid ist nicht befreit, er zahlt ein Viertel, und ein normaler Hybrid sowie LPG zahlen den vollen Preis. Wenn Sie unsicher sind, lesen Sie unseren Beitrag zu den Rabatten nach Kraftstoff.

Ausländisches Kennzeichen: die Befreiung gilt auch

Die Regel schaut auf die Antriebsart, nicht auf das Zulassungsland. Ein E-Auto mit deutschem, österreichischem oder anderem ausländischem Kennzeichen bekommt die Befreiung also ebenfalls. Es gibt eine formale Bedingung: für ein Auto außerhalb Tschechiens müssen Sie der Anmeldung eine Kopie der Zulassungsbescheinigung oder eines ähnlichen Dokuments beilegen, das den Elektro- oder Wasserstoffantrieb belegt.

Die Anmeldung Schritt für Schritt

  1. Halten Sie die Zulassungsbescheinigung bereit, den Teil, der den Elektro- oder Wasserstoffantrieb belegt. Bei ausländischem Kennzeichen ist eine Kopie Pflicht.
  2. Füllen Sie das Anmeldeformular zur Befreiung aus dem eDalnice-System aus.
  3. Senden Sie es auf einem dieser Wege an den SFDI:
    • elektronisch mit anerkannter elektronischer Signatur: an die Datenbox (datová schránka) mit der ID ws5mh9w oder per E-Mail an epodatelna@edalnice.gov.cz,
    • über das tschechische Portál občana, dort gibt es ein vereinfachtes Formular (Kennung EasyForms-01-221),
    • per Post oder persönlich, mit amtlich beglaubigter Unterschrift, an die Adresse: SFDI, Sokolovská 1955/278, 190 00 Praha 9 (die Unterschrift beglaubigen Sie unter anderem bei einem Czech-POINT-Standort).
  4. Sind Sie nicht der eingetragene Halter, legen Sie eine Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift bei.
  5. Fertig. Die Anmeldung ist kostenlos, und nach der Registrierung gilt Ihr Kennzeichen im System als von der Gebühr befreit.
Achtung: die Behörde nennt keine feste Bearbeitungszeit. Melden Sie die Befreiung rechtzeitig an, bevor Sie auf eine gebührenpflichtige Strecke fahren, nicht erst am Abreisetag.

Bevor die Befreiung wirkt

Solange das Kennzeichen nicht als befreit registriert ist, behandeln die Kameras das Auto wie ein Fahrzeug ohne gültige Vignette. Müssen Sie früher fahren, kaufen Sie am einfachsten eine normale Vignette für die Fahrt: die Tagesvignette kostet 375 CZK (~15,00 €), die Zehntagesvignette 499 CZK (~19,96 €). Die Bestellung geben Sie auf der Startseite im Formular oben auf.

Nicht dasselbe wie der Rabatt für Gas oder Plug-in

Die Befreiung für E-Autos ist ein eigener, kostenloser Vorgang, den Sie selbst bei der Behörde anmelden. Kein Vermittler verkauft sie. Etwas anderes ist die günstigere Vignette für Erdgas- und Plug-in-Hybride: die kaufen Sie ganz normal bei uns, gleich zum niedrigeren Preis, indem Sie den Kraftstoff im Formular markieren. Die Einzelheiten stehen in unserem Beitrag zu Vignetten für Hybride und Gasautos.

Und wenn Sie weiter in die Slowakei fahren?

Jedes Land hat eigene Regeln für Elektroautos, und die tschechische Befreiung gilt in der Slowakei nicht. Die slowakische Vignette kaufen Sie bei uns im Schwesterdienst e-znamka.org.

Fazit

Elektro- und Wasserstoffautos fahren in Tschechien gratis, aber nur nach angemeldeter Befreiung beim SFDI. Das gilt auch für ausländische Kennzeichen, sofern Sie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung beilegen. Die Anmeldung ist kostenlos und einmalig, über Datenbox, E-Mail, Portál občana oder Post. Bis die Befreiung wirkt, kaufen Sie für die Fahrt eine normale Vignette auf der Startseite.

Häufige Fragen

Ist ein Plug-in-Hybrid in Tschechien auch von der Vignette befreit?

Nein. Befreit sind nur Autos, die ausschließlich mit Strom oder Wasserstoff fahren. Ein Plug-in-Hybrid zahlt ein Viertel, ein normaler Hybrid und LPG zahlen den vollen Preis.

Bekommt ein E-Auto mit ausländischem Kennzeichen die Befreiung in Tschechien?

Ja. Es zählt die Antriebsart, nicht das Zulassungsland. Für ein Auto außerhalb Tschechiens müssen Sie der Anmeldung eine Kopie der Zulassungsbescheinigung beilegen, die den Elektro- oder Wasserstoffantrieb belegt.

Was kostet die Anmeldung der Befreiung?

Nichts. Die Anmeldung der Befreiung beim SFDI ist kostenlos, egal ob elektronisch, per Post oder persönlich.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Behörde nennt keine feste Frist. Deshalb sollten Sie die Befreiung rechtzeitig anmelden, nicht erst am Tag der Abreise auf eine gebührenpflichtige Strecke.

Wohin schicke ich die Anmeldung?

Elektronisch mit elektronischer Signatur an die Datenbox mit der ID ws5mh9w oder per E-Mail an epodatelna@edalnice.gov.cz, über das tschechische Portál občana (Formular EasyForms-01-221), oder per Post bzw. persönlich mit beglaubigter Unterschrift an SFDI, Sokolovská 1955/278, 190 00 Praha 9.

Muss die Befreiung jedes Jahr erneuert werden?

Nein. Die Befreiung ist an das Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden, und Sie kaufen dafür keine Vignette. Es gibt keine jährliche Gebühr zu verlängern.

Was tun, wenn ich fahren muss, bevor die Befreiung durch ist?

Kaufen Sie für die Fahrt eine normale Vignette, etwa eine Tages- oder Zehntagesvignette. So gilt das Auto im System als bezahlt, bis die Befreiung wirkt.

Bekomme ich die Befreiung für ein E-Auto bei Ihnen?

Nein, denn kein Vermittler verkauft die Befreiung, Sie melden sie selbst bei der Behörde an. Bei uns kaufen Sie dafür die Vignette für andere Kraftstoffe, darunter die günstigere für Erdgasautos und Plug-in-Hybride.

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